Veranstalter
Das Reiserecht unterscheidet zwischen Veranstalter einer Sprachreise und Vermittler einer Sprachreise. Im Prinzip haben Sie als Kunde es mit einem Veranstalter zu tun, wenn Sie das Geld an die Agentur überweisen und nicht an die Sprachschule. Deswegen wurden viele Vermittler zu Veranstaltern von Sprachreisen, obwohl sie es eigentlich gar nicht wollten. Sie zahlen als Kunde ohne es zu wissen bis zu 50% Provision an den Veranstalter, der Ihre Daten nur an die Sprachschule weitergibt. Das ist bei rückwirkender Kommissionierung schwerer durchsetzbar. Juristisch ist der Veranstalter für die ganze Sprachreise verantwortlich. Die Praxis zeigt, dass Ansprüche zuerst abgewiesen werden und nur dann erfolgreich sind, wenn Sie die Presse (TV, Radio, Zeitung) einschalten und Druck erzeugen. Die ersten Veranstalter treten mittlerweile parallel als Vermittler auf, so dass Sie als Kunde erst im Kleingedruckten erfahren, mit wem Sie es zu tun haben. Veranstalter nennen nur selten den Namen der Sprachschule, weil die Direktbuchung in der Regel deutlich günstiger ist.









