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Steuern

In vielen Fällen kann die Sprachreise steuerlich abgesetzt werden. Am einfachsten ist es beim Sprachkurs, der als Bildungsurlaub in den deutschen Bundesländern anerkannt ist. Hier können die Ausgaben automatisch von der Steuer abgesetzt werden. Ansonsten gilt die Regel, dass der berufliche Nutzen beim Finanzamt deutlich gemacht werden muss und dass die Spracharbeit beim Sprachurlaub im Vordergrund steht. Die Praxis der Anerkennung von Sprachreisen ist bei den Ämtern nicht sehr konstant, am besten Steuerberater oder Finanzamt nach der aktuellen Rechtslage fragen.

Grundsätzlich gilt, dass die Sprachreise 30 Wochenstunden Unterricht beinhalten, der Lernaspekt im Vordergrund stehen und sie dem beruflichen Weiterkommen dienen sollte.

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