Sprachreisen von der Steuer absetzen
Die Interpretation der Gesetzgebung zur steuerlichen Abschreibung von Sprachreisen in der BRD bleibt unklar. Da hilft auch ein jetzt veröffentlichtes neues Urteil des Bundesfinanzhofes nicht.
Bei dem Urteil geht es um eine Englisch Sprachreise nach Südafrika, die ein Mitarbeiter der Bundeswehr im Jahre 2000 (!) machte und steuerlich absetzen wollte. Das zuständige Finanzamt sah das anders und der Fall landete am Bundesfinanzhof, der 11 Jahre später urteilte. Das Neue an dem Urteil ist, dass der Sprachurlaub nicht mehr zeitlich zwischen beruflich und privat getrennt werden muss, also eine Woche Sprachkurs und eine Woche Urlaub, sondern anteilig abgesetzt werden kann. Man nimmt die ganzen Kosten des Sprachaufenthalts und gliedert diese prozentual in beruflich und privat. Nun interpretieren die verschiedenen Wirtschafts- und Finanzzeitungen dieses Urteil unterschiedlich: einige Artikel sprechen von 50:50, andere von anteilig ohne auf die Art der Verteilung einzugehen. Und wenn sich die Redakteure dieser Fachzeitschriften in ihrer Meinung so unterscheiden, wie sollen wir Laien das verstehen …… 11 Jahre sind auch eine kleine Ewigkeit, der Kläger orientiert sich mittlerweile vielleicht schon an den 50+ Sprachkursen.
Geschrieben von Alexandru Sandbrand am 20.05.11 18:21 in Rubrik: 50+ Sprachkurse | 0 Kommentare | 0 TrackBacks


