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Bildungsurlaub in Deutschland Teil 2 Sprachurlaub, Sprachferien

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Bildungsurlaub in Deutschland Teil 2

In den letzten Jahren hat sich die betriebliche Akzeptanz das Recht auf Bildungsurlaub wahrzunehmen verändert. Trotzdem sollte der Arbeitnehmer vorher abwägen.

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Die harte Sichtweise, dass Bildungsurlaub zusätzliche Ferien sind, wird seit neuestem nicht mehr von allen Unternehmen getragen. Viele Firmen haben in den letzten Jahren entdeckt, dass motivierte Mitarbeiter produktiver sind und haben das Thema lebenslanges Lernen in die Firmenphilosophie integriert. Das heisst, aktive Bildungsinteressen der Mitarbeiter werden wieder mehr gefördert. Und die Firmen haben auch verstanden, dass der Kurs nicht in direktem Bezug zum Job stehen muss, sondern das allgemeine Interesse an Weiterbildung gefördert werden sollte. Was weiterhin als negativ angesehen wird, ist der der Verdacht sich zwei Wochen zusätzlichen Urlaub auf Firmen- und Steuerkosten zu verschaffen: Lebenslanges Lernen Ja, Extra-Urlaub nein. Wählen Sie Ihren Sprachkurs als Bildungsurlaub so, dass die Weiterbildung im Vordergrund steht. Der Gedanke des Lebenslangen Lernens kann durchaus auch weit gefasst werden. Es gibt dafür kein Patentrezeptrezept, man beachte die aktuellen gesellschaftlichen und marktpsychologischen Strömungen.

Einige Sprachschulen bieten 50+ Sprachkurse an, die auch als Bildungsurlaub anerkannt sind. Das macht Sinn. Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, hängt die Anerkennung vom Kultusministerium des Bundeslandes ab, in dem Sie beschäftigt sind. Oft erkennen Bundesländer Anträge Ihrer Nachbarn an, sofern die Anforderungen die gleichen sind. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer aus den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen. Beamte haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Nordrhein-Westfalen hat den Bildungsscheck eingeführt, der Ihnen die Hälfte der Kosten des Sprachkurses bis maximal € 500 erstattet, sozusagen Bildungsurlaub light. Grundsätzlich ist es möglich einen Teil einer längeren Sprachreise als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen. Denken Sie daran Ihren Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren. Bei der steuerlichen Anerkennung eines Bildungsurlaub- Sprachkurs hat es mehrmals Probleme gegeben.

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Geschrieben von Alexandru Sandbrand am 07.03.11 09:50 in Rubrik: Allgemein | 0 Kommentare | 0 TrackBacks

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