Veranstalter und Veranstalter
Ein Veranstalter führt eigenverantwortlich Veranstaltungen durch. Bei den Sprachreisen für Erwachsene und deren deutschen Repräsentanten findet dies nur in der juristischen Definition statt, bei den Sprachreisen für Schüler und Jugendliche sieht das etwas anders aus.
Wenn Sie sich als Erwachsener für eine Sprachreise entscheiden, dann liegt das Gelingen in der Hand der Sprachschule vor Ort. Die organisiert die Sprachkurse, sucht Ihre Familie aus und organisiert das Freizeit- und Kulturprogramm. Ganz egal, ob Sie bei einer Agentur, einem Vermittler oder direkt bei der Sprachschule buchen. Bei der Direktbuchung an der Sprachschule vor Ort haben Sie den Vorteil, dass Sie Ihr Geld direkt an den Leistungserbringer zahlen und nicht nur 50%, wie es in Extremfällen leider Realität ist. Hier haben Sie als Verbraucher auch noch einen gewissen Verhandlungsspielraum. Ganz anders bei den Sprachreisen für Schüler und Jugendliche: Es gibt gerade in Deutschland eine beträchtliche Anzahl von Agenturen, die auch echte Veranstalter sind, die z.B. die Sprachcamps für Jugendliche in England, Irland oder Frankreich eigenverantwortlich organisieren und sich um den Unterricht, die Unterkünfte und das Feizeit- und Kulturprogramm kümmern. Viele dieser Sprachcamps finden in Deutschland Österreich und der Schweiz statt. Diese Agenturen sind echte Veranstalter und organisieren auch die Anfahrt mit Bussen, was sie manchmal vor schwierige logistische Probleme stellt.
Obwohl beide juristisch als Veranstalter auftreten, ist die Kalkulation sehr unterschiedlich. Macht ein Sprachreise-Veranstalter für Erwachsene schnell mal über € 1000 Provision pro Kunde, kostet ein Sprachcamp für einen Schüler gerade mal € 450 für eine Woche inkl. Unterkunft, Vollpension, Betreuung und Anreise per Bus. So ungerecht ist die Welt! Der eine plant, arbeitet und organisiert, der andere bucht nur ein und verdient ein Schweinegeld! Aber keine Angst, bei den Sprachcamps machen es die Veranstalter mit der Menge!
Geschrieben von Alexandru Sandbrand am 30.10.10 23:07 in Rubrik: Allgemein | 2 Kommentare | 0 TrackBacks



Bisherige Kommentare (2)
1 | Peter Schuto schreibt am 02.11.10 18:19:
Ich halte Ihren Beitrag für nicht hilfreich, weil undifferenziert, und sogar für irreführend!
Sie erwähnen nicht, dass ein deutscher Veranstalter - egal in welcher Konstellation seine Tätigkeit ausgeführt wird - immer dem deutschen Reiserecht unterliegt und dadurch dem Kunden ein enormes Maß an Rechtssicherheit bietet.
Und der Hinweis auf "... über € 1000 Provision pro Kunde" ist marktschreierisch. Eine solche Summe kann nur bei intensiven und langfristigen (= entsprechend kostenintensiven) Programmen zustande kommen. Und da trägt der deutsche Veranstalter auch über die ganze Zeit die volle Verantwortung nach deutschem Reiserecht, er betreut intensiv seine Kunden und hat von der Vorbereitung bis zur Durchführung der Reise eine Menge Aufwand.
Und auch die Aussage, dass die Busanreise den Veranstalter manchmal vor schwierige losgistische Probleme stellt, bringt keinen Leser Ihres Artikels weiter.
Statt also pauschalisierend Äpfel mit Birnen zu vergleichen, wäre der Hinweis auf wichtige Qualitätsmerkmale und -instanzen zielführender gewesen. So bietet der Fachverband der deutschen Sprachreise-Veranstalter (fdsv) eine Menge Informationen. Nicht ohne Grund sind einige der "Veranstalter" in Deutschland kein Mitglied, weil sie sich vor der Überprüfung ihrer Qualitätsstandards scheuen.