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Sprachreise ohne Rückgaberecht

Bei Dienstleistungen im Tourismus ist Nachbessern immer schwierig. Auch bei der Sprachreise ist es wichtig, dass sie von Anfang an so verläuft wie gebucht, dass Sie Ihre Ziele erreichen und eine angenehme und entspannte Zeit erleben. Klären Sie alles vorher ab, danach ist es schwierig.

Bei den meisten Verträgen haben Sie ein Rückgabe- bzw. Rücktrittsrecht, sogar ohne Angaben von Gründen. Bei Dienstleistungen können Sie solange Nachbesserungen verlangen, bis diese Dienstleistung frei von Mängeln ist. Das alles geht im Tourismus und insbesondere bei Sprachreisen nicht. Wenn die Sache nicht läuft, kann der Teilnehmer zwar reklamieren, aber oft kann man nicht mehr viel verändern. Mal ist keine andere Familie frei oder es gibt keinen anderen Kurs auf dem Level. Und wenn man mit dem Lehrer oder der Familie nicht klar kommt, wie wird das bewertet. Klären Sie die zentralen Punkte wie Unterrichtsform, Zusatzprogramm, Anzahl der Stunden, Klassengrösse, Entfernung zwischen Schule und Unterkunft etc vorher ab.

Überlegen Sie sich vorher, was für eine Unterkunft Sie wünschen und ob Sie der richtige Typ dafür sind. Familienunterkunft klingt gut, ist auch wirklich günstig, ist aber oft nicht so ganz einfach, da es die klassische Familie in der Regel nicht gibt und Sie vor allem nicht Ihre mitteleuropäischen Standards auf Familien in anderen Ländern übertragen können. Wenn Sie Standards wollen, suchen Sie sich ein Hotel, eine Pension oder ein Wohnheim. Wenn Ihnen die Nachtruhe wichtig ist, meiden Sie spanische Stadtzentren oder die Altstädte wie die von Rom, Florenz oder Neapel. Suchen Sie sich eine Stadt, in der Sie sich wohl fühlen, gross oder klein, je nach Geschmack. Je besser es Ihnen geht, desto weniger fallen Ihnen die kleinen Mängel auf, die bei der Sprachreise fast in der Natur der Sache liegen.

Im Prinzip muss der Veranstalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz, der DIN zertifiziert ist, also diese etwas seltsame DIN Norm 14804 als Werbemittel benutzt, Ihre Zufriedenheit innerhalb der ersten 5 Tage Ihrer Sprachreise überprüfen. Er muss also von Ihnen erfahren, ob alles so ist wie vereinbart. Von einer Klage ist trotzdem abzuraten, es sei denn, es geht Ihnen um´s Prinzip.

Geschrieben von Alexandru Sandbrand am 02.07.10 10:13 in Rubrik: Allgemein | 0 Kommentare | 0 TrackBacks

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