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Bildungsurlaub steuerlich absetzen

Im Prinzip ist ein Sprachkurs im Ausland, der von dem zuständigen Kultusministerium als Bildungsurlaub anerkannt ist, gesetzlich garantiert und steuerlich absetzbar. Im Prinzip, so lange Ihr Arbeitgeber und das zuständige Finanzamt nicht anderer Meinung sind. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zum steuerlichen Aspekt in einem Urteil Stellung genommen.

In Deutschland ist Bildung Ländersache. Die Gesetzeslage ist eindeutig: Jeder Arbeitnehmer hat das Recht 5 Tage im Jahr an weiterbildenden Massnahmen, die von dem zuständigen Kultusministerium als Bildungsurlaub anerkannt sind, teilzunehmen. Die Ansprüche aus zwei Jahren können zusammengelegt werden, so dass eine zweiwöchige Sprachreise machbar ist. Der Arbeitgeber muss die Freistellung ermöglichen, die Kosten sind steuerlich absetzbar. In der Praxis ist es aber oft so, dass der Arbeitnehmer durch die zusätzlichen freien Tage berufliche Nachteile erfährt und das Finanzamt die Kosten nicht anerkennt. Die beruflichen Nachteile sind schwierig zu belegen, in Sachen Steuern hat das Finanzamt Rheinland Pfalz ein zumindest richtungweisendes Urteil gesprochen.

Ein Angestellter einer Fluglinie wollte die Kosten für eine als Bildungsurlaub anerkannte Sprachreise in die Touristenhochburg Cancun in Mexiko auf seiner Steuererklärung berücksichtigt wissen, das zuständige Finanzamt sah das anders und lehnte ab. Nach Ansicht des Finanzamtes waren der Sprachkurs und der ganze Aufenthalt in Mexiko privat motiviert und daher nicht absetzbar. Der Flugbegleiter, der sich unter anderem durch die Verbesserungen seiner Sprachfertigkeiten den beruflichen Aufstieg zum Chefsteward erhoffte klagte und bekam Recht. Obwohl die Sprachreise nach Mittelamerika ging, seien die Gesamtkosten sogar eher günstiger gewesen als im innereuropäischen Bereich, da der Kläger als Mitarbeiter einer Fluglinie nur einen Bruchteil des normalen Flugpreises bezahlte. Ausserdem würdigte das Gericht die generell besseren Lernerfolge bei der Sprachreise in ein Land, in dem Zielsprache gesprochen wird.

Der beanstandete Betrag lag unter € 700, es ging also um maximal € 300, je nach Einkommen und Steuerklasse. Zwischen dem Sprachkurs und dem Urteil lagen fast 5 Jahre, Anwälte und Gerichte kosten. Irgendwie ging es dem Flugbegleiter auch ums Prinzip.

Geschrieben von Alexandru Sandbrand am 25.06.10 17:21 in Rubrik: Allgemein | 0 Kommentare | 0 TrackBacks

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