Sprachkurse & Sprachschulen

Welche Sprache möchten Sie gern lernen?

Sprachreisen – Reklamation Sprachurlaub, Sprachferien

Start » Weblog » Allgemein » Sprachreisen – Reklamation

Sprachreisen – Reklamation

Wenn Sie mit einer Sprachreise unzufrieden sind, und zumindest einen Teil Ihrer Gebühren zurück haben wollen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Klage als letzte Möglichkeit geht nur, wenn Sie bei einer Agentur gebucht haben. Und das ist auch so in der Regel ganz schön kompliziert.

Bei der Direktbuchung Ihrer Sprachreise an der Sprachschule vor Ort oder per Internet sparen Sie sich bis zu 50% der Kosten im Vergleich mit einer Agentur oder einem Vermittler. Die Buchung bei einer Agentur, die nach hiesigem Reiserecht gleichzeitig als Veranstalter auftritt, bietet Ihnen den Vorteil alle Forderungen bei einem Gericht in Ihrem Land einklagen zu können. Bei einem Vermittler sparen Sie zwar kein Geld, müssen aber alles mit der Sprachschule vor Ort ausmachen. Ein echtes Problem ist, dass Sie als Kunde in der Regel den Unterschied zwischen einer Agentur und einem Vermittler nicht so leicht erkennen können und dass manche Firmen den Sprachkurs auf der einen Seite als Agentur und die dazugehörige Unterkunft auf der anderen Seite als Vermittler vertreiben,. Wie soll sich der Kunde da auskennen? Und die meisten Probleme gibt es bekanntlich bei der Unterkunft.

Nach Angaben aus Agenturkreisen sind 99% der Teilnehmer einer Sprachreise zufrieden. Nun erläutern diese Studien nicht, wie der Begriff zufrieden definiert wird. Im Idealfall müsste das heissen, dass nur einer von Hundert unzufrieden mit seiner Sprachreise war und das wage ich zu bezweifeln. Es kann auch bedeuten, dass nur einer von Hundert erfolgreich geklagt hat. Die meisten Probleme und Reklamationen gibt es bei den Sprachreisen für Kinder, das liegt in der Natur der Sache: Für die Kids ist es oft das erste Mal, dass sie alleine weg und so in einer labilen Situation sind. Dazu kommt, dass eine grosse Anzahl Jugendlicher in den Sommerferien in einen kleinen Küstenort irgendwo in Südengland einfallen und viele der Familien aus dem Ort gerade selbst in Urlaub sind und niemand beherbergen können. Und so landen Kinder bei einzelnen Personen, die tagsüber arbeiten und abends ab und zu auch weg sind und fühlen sich vernachlässigt. In diesem Bereich gibt es sehr viele Beschwerden, die oft auch vor Gericht enden. Als Alternative können Sie es mit einer Familiensprachreise versuchen, da wohnen Sie zusammen mit Ihren Kindern, lernen aber in nach Alter getrennten Gruppen.

Laut DIN Norm 14804 müssen die Agenturen die Zufriedenheit ihrer Kunden in der ersten Woche prüfen und im Falle von Beschwerden Abhilfe schaffen. Das steht so drin, das ist eine Bringschuld der Agenturen. Letztlich liest man aber immer wieder, dass Klagen von Teilnehmern einer Sprachreise abgelehnt werden, weil die Teilnehmer sich nicht genug und rechtzeitig bei Schulen und Agentur beschwert hätten. In der DIN Norm wird es völlig anders beschrieben. Und so gibt es reichlich Klageabweisungen vor Gericht: Sie als unzufriedener Teilnehmer einer Sprachreise erhalten keine Entschädigung, sondern bezahlen noch Gerichtskosten, Anwalt und verlieren Zeit. Die grössten Aussichten auf Rückerstattung haben Sie beim Einschalten der Medien, sei es Zeitung, Zeitschrift, TV, Radio oder Internet. Ich denke an einen wirklich schlechten Beitrag im ZDF, in dem Jugendliche ihre nicht sehr substantiellen Beschwerden gegenüber Agenturen und Gastfamilien vorbrachten: Die Geschäftsführer entschuldigten sich daraufhin vor laufender Kamera und erstatteten ihnen Teile der Gebühren. Ich denke nicht, dass dies vor Gericht so locker gewesen wäre.

Klären Sie die wichtigen Punkte Ihrer Sprachreise vor Vertragsabschluss und lassen Sie es sich schriftlich bestätigen. Der Gang zum Gericht, der bei einigen in Deutschland zum Volkssport geworden ist, sollte das letzte Mittel sein. Auch wenn Sie die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung wieder reinholen wollen, in der Regel verliert man Zeit und Geld. Sprechen Sie zuerst mit Schule, Agentur bzw Vermittler.

Geschrieben von Alexandru Sandbrand am 18.06.10 17:30 in Rubrik: Allgemein | 0 Kommentare | 0 TrackBacks

Kommentare & verweisende TrackBacks

TrackBack URL: http://www.sprachkurs-sprachschule.com/m35/mt-tb.cgi/4673

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

(Bei Ihrem ersten Kommentar wird der Kommentar moderiert und aus Sicherheitsgründen manuell freigeschalten. Sie brauchen den Kommentar nur einmal senden. Danke für Ihr Verständnis! )


Copyright: © 2010 Sprachkurse, Sprachschulen, Sprachaufenthalte & Sprachurlaub
Kontakte & Impressum - Sitemap Sprachreisen Weblog - Partner