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Sprachreise steuerlich absetzen

Im Prinzip kann eine Sprachreise steuerlich abgesetzt werden. Die Arbeiterkammer in Kärnten beschreibt die Konditionen für Österreich. Der Bezug zum Beruf muss dabei nachwiesen und die Ausgaben mit Rechnungen dokumentiert werden.

In Deutschland können die von den jeweiligen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannten Sprachkurse immer steuerlich abgesetzt werden. Dies natürlich nur im Rahmen der Regelung für Bildungsurlaub. Beamte, Selbständige, Freiberufler und Unternehmer fallen nicht darunter. Auch für diese Beschäftigungsgruppen gilt, dass Sprachreisen steuerlich absetzbar sind, sofern der Bezug zur Weiterbildung oder beruflichen Zukunft besteht. Der Sprachkurs muss dabei deutlich im Mittelpunkt der Reise stehen. Die Finanzämter geben die Richtlinien vor.

Sprachreise steuerlich absetzen * Sprachkurse und Steuern sparen

Geschrieben von Alexandru Sandbrand am 29.09.07 21:58 in Rubrik: Allgemein | 0 Kommentare | 0 TrackBacks

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