Sprachreisen steuerlich absetzen
Das Online- Magazin Förderland bezieht sich auf eine Nachricht des Branchendiensts “steuertip“ und berichtet von zwei Urteilen, in denen klar gestellt wird, dass auch ein touristisches Umfeld in der Destination der Sprachreise nicht gegen den Werbungskostenabzug spricht, da die Lernerfolge im Land der Zielsprache wesentlich höher sind.
Was bisher nur eindeutig für Bildungsurlaub Sprachkurse gültig war, gilt jetzt auch für Kurse an Sprachschulen in Barcelona, Sprachschulen in Florenz, Sprachschulen in Kanada, Sprachschulen in Mexiko und Sprachschulen in Costa Rica und vielen anderen interessanten Zielen.
Der berufliche Nutzen muss klargestellt sein. Auf der Erklärung muss hervorgehen, für welche Tätigkeiten die Sprachkenntnisse gebraucht werden. Dann können Sprachreisen nach Italien, Sprachreisen nach England, Sprachreisen nach Spanien oder Sprachreisen nach Amerika auch steuerlich geltend gemacht werden.
Sprachreisen Barcelona * Sprachreisen Florenz * Sprachreisen Kanada
Sprachreisen Mexiko * Sprachreisen Costa Rica * Sprachschulen Italien
Sprachschulen England * Sprachschulen Spanien * Sprachschulen Amerika
Sprachschulen in Frankreich
Geschrieben von Alexandru Sandbrand am 11.03.07 23:24 in Rubrik: Allgemein | 0 Kommentare | 0 TrackBacks


